Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen dienen als allgemeine Grundlage. Projektbezogene Verträge, Offerten, Werkverträge oder individuelle Vereinbarungen gehen diesen AGB vor.

01

Geltungsbereich

Diese AGB gelten für Leistungen der Falk Generalbau AG im Bereich Generalbau, Datacenter-Bau, technische Infrastruktur, Projektmanagement, Umbau, Ausbau, Retrofit und verwandte Dienstleistungen.

02

Vertragsgrundlagen

Vertragsgrundlagen können individuelle Verträge, Offerten, Auftragsbestätigungen, Leistungsverzeichnisse, Pläne, technische Spezifikationen, Bauprogramme und diese AGB sein. Bei Widersprüchen gehen individuelle Vereinbarungen vor.

03

Angebote und Offerten

Angebote sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart. Preise und Termine basieren auf den zum Zeitpunkt der Offerte bekannten Informationen.

04

Leistungsumfang

Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Offerte, dem Vertrag, Projektbeschrieb oder Leistungsverzeichnis.

05

Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt rechtzeitig alle notwendigen Informationen, Pläne, Bewilligungen, Zugänge, Entscheidungen und Projektunterlagen bereit.

06

Änderungen und Zusatzleistungen

Änderungen, Zusatzleistungen oder Projektanpassungen können zu Mehrkosten und Terminverschiebungen führen. Sie sind separat zu beauftragen oder zu bestätigen.

07

Termine und Fristen

Termine gelten nur als verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden. Verzögerungen durch höhere Gewalt, Behörden, Lieferengpässe, fehlende Mitwirkung, Planänderungen oder Drittparteien verlängern Termine angemessen.

08

Preise und Zahlungsbedingungen

Preise verstehen sich gemäss Offerte oder Vertrag. Rechnungen sind innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist zu bezahlen. Ohne besondere Vereinbarung gilt eine Zahlungsfrist von 30 Tagen ab Rechnungsdatum.

09

Akontozahlungen und Teilrechnungen

Bei grösseren Projekten können Akontozahlungen, Teilrechnungen oder Zahlungen nach Baufortschritt vereinbart werden.

10

Verzug

Bei Zahlungsverzug können Verzugszinsen und Mahnkosten geltend gemacht werden. Falk Generalbau AG kann Leistungen bis zur Zahlung aussetzen, soweit rechtlich zulässig.

11

Subunternehmer und Dritte

Falk Generalbau AG ist berechtigt, Subunternehmer, Spezialisten und externe Dienstleister einzusetzen.

12

Projektkoordination

Die Koordination erfolgt im Rahmen des vereinbarten Leistungsumfangs. Technische Fachplanungen, Engineering-Leistungen oder Betreiberleistungen sind nur enthalten, wenn ausdrücklich vereinbart.

13

Bewilligungen und behördliche Anforderungen

Der Auftraggeber ist für erforderliche Bewilligungen verantwortlich, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Falk Generalbau AG kann unterstützend tätig werden, wenn dies beauftragt wurde.

14

Baugrund, Bestand und technische Rahmenbedingungen

Unbekannte Umstände, Altlasten, verdeckte Mängel, abweichende Bestandsbedingungen oder nicht dokumentierte technische Anlagen können zu Mehrkosten und Terminänderungen führen.

15

Abnahme

Nach Fertigstellung erfolgt eine Abnahme der vereinbarten Leistungen. Festgestellte Mängel werden protokolliert und im vereinbarten Umfang behoben.

16

Mängelrechte und Gewährleistung

Gewährleistung richtet sich nach dem jeweiligen Vertrag und dem anwendbaren Recht. Mängel sind unverzüglich schriftlich zu melden.

17

Haftung

Falk Generalbau AG haftet für direkte Schäden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und vertraglichen Vereinbarungen. Eine Haftung für indirekte Schäden, entgangenen Gewinn, Betriebsausfall, Datenverlust oder Folgeschäden wird soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen.

18

Datacenter-spezifische Hinweise

Bei Datacenter- und Infrastrukturprojekten hängen Verfügbarkeit, Betriebssicherheit und technische Performance auch von Planung, Fachengineering, Betrieb, IT-Systemen, Energieversorgung, Kühlung und Drittleistungen ab. Falk Generalbau AG übernimmt nur Verantwortung für Leistungen, die ausdrücklich beauftragt und von ihr erbracht wurden.

19

Dokumentation

Projektbezogene Dokumentation wird im vereinbarten Umfang erstellt und übergeben.

20

Geistiges Eigentum

Konzepte, Unterlagen, Pläne, Berechnungen, Texte, Zeichnungen und sonstige Arbeitsergebnisse bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum bzw. Nutzungsgegenstand der Falk Generalbau AG oder der jeweiligen Rechteinhaber, sofern nichts anderes vereinbart ist.

21

Vertraulichkeit

Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen, Projektunterlagen, technische Informationen und Geschäftsgeheimnisse vertraulich.

22

Datenschutz

Personendaten werden gemäss Datenschutzerklärung und geltendem Datenschutzrecht bearbeitet.

23

Höhere Gewalt

Ereignisse ausserhalb des Einflussbereichs, z. B. Naturereignisse, Krieg, Pandemie, Streik, Lieferengpässe, Energieausfälle oder behördliche Massnahmen, können Leistungspflichten und Termine angemessen beeinflussen.

24

Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

25

Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt Schweizer Recht. Gerichtsstand ist, soweit zulässig, der Sitz der Falk Generalbau AG.